Nachlässe und Autographen

1. Geschichtswissenschaft und digitale Medien zu Nachlässen und Autographen

1.1 Einleitung

Zu den historischen Quellen, dem Fundament jeder historischen Forschung, zählen nicht nur die Aktenbestände institutioneller staatlicher oder nicht-staatlicher Provenienz in den Verwaltungsarchiven, sondern auch die persönlichen, das heißt die von Privatpersonen stammenden Archive. Diese werden im Folgenden unter dem Begriff Nachlässe vorgestellt. Je nach Überlieferungsumstand wird allgemein zwischen Gesamt-, Teil- und Kryptobestand unterschieden. Die nachstehenden Erläuterungen zu Nachlässen und ihren Nachweissystemen fokussieren sich auf den deutschsprachigen Raum, also Deutschland, Österreich und die Schweiz.

1.2 Nachlass, Archiv, Vorlass, Sammlung

Als Nachlass (oder persönliches Archiv) wird die Summe aller Materialien (Werke, Arbeitspapiere, Korrespondenzen, Dokumente und Sammlungen) verstanden, die sich zu Lebzeiten bei einer Person zusammengefunden haben. Wurden Materialien durch Dritte nachträglich hinzugefügt, spricht man von einem angereicherten oder erweiterten Nachlass, selten von einem „unechten“ Nachlass. Institutionelle Bestände werden in der Regel direkt als Archiv (Firmenarchiv, Verlagsarchiv) bezeichnet.

Als Vorlass wird in der Regel ein Nachlass verstanden, der jedoch bereits zu Lebzeiten etwa von der Person selbst oder in Abstimmung mit oder von den Erben an eine Institution wie Bibliothek, Archiv oder Museum zur dauerhaften Sicherung übergeben wurde.

Nicht alle Nachlässe bleiben in ihrer Gesamtheit an einem Ort geschlossen erhalten. Durch Einzelverkäufe oder Übergaben durch Erben kann es zur Bewahrung von Teilnachlässen in unterschiedlichen Einrichtungen kommen. In anderen Fällen kann der Entstehungskontext der Quellen in einem Nachlass zu einer Aufteilung führen. So können etwa im Fall von Politikern Teile in einem Parteiarchiv überliefert sein, wenn es sich um die Quellen, die aus der Arbeit als Abgeordneter oder als Parteimitglied resultieren, handelt, und andere Teile in einem staatlichen Archiv aufbewahrt sein, wenn es die Quellen zu den Aufgaben in einem öffentlichen Amt betrifft.

In Nachlässen einer Person können sich Teilbestände zu anderen Personen, zum Beispiel von Familienmitgliedern befinden. Solche Teilbestände bezeichnet man als „Kryptonachlässe“. Je nach Umfang und Umstand werden diese Kryptonachlässe als ein eigenständiger Gliederungspunkt in die Systematik des Hauptnachlasses integriert oder aber etwa unter dem Begriff Familienarchiv die einzelnen Teile gleichrangig nebeneinander aufgestellt und separat erschlossen.

Neben den Beständen persönlicher und institutioneller Provenienz gibt es themen- oder personenzentrierte Sammlungen, die von Einzelpersonen, Institutionen oder auch von den bestandshaltenden Institutionen selbst angelegt wurden.

1.3 Autograph

Als Autograph wird im Allgemeinen ein Schriftstück bezeichnet, dessen Verfasser gleichzeitig der Schreiber ist. Einschränkend wird der Begriff gerne nur für Schriftstücke „mäßigen Umfangs“ verwendet, etwa in Abgrenzung zum eigenhändigen Manuskript eines Romans. Im weiteren Sinne wird der Begriff „Autograph“ auch verwendet für unikale schriftliche oder elektronische Dokumente, die in einem Bestand auftreten können.

1.4 Autographensammlung / Kleine Erwerbungen

Einzeln erworbene Autographen oder Kleinstbestände ohne Bezug zu einem Bestand, aus dem der Entstehungskontext hervorgeht, zum Beispiel Briefe, einzelne Briefkonvolute oder Manuskripte, können in einer separaten Autographensammlung aufbewahrt sein. Bibliotheken bewahren Manuskripte gerne zusammen mit abendländischen Handschriften auf.

Nachlässe und Autographen werden sowohl von Archiven als auch von Bibliotheken und Museen, ja manchmal von Forschungseinrichtungen oder diesen nachgeordneten Instituten gesammelt. Da es kein Gesetz über die Abgabe von Nachlässen gibt, ist jede Privatperson frei, ihren eigenen Nachlass oder den Nachlass eines Vorfahren oder anders übernommene Dokumente der Einrichtung zu übergeben, die ihr geeignet erscheint. Hinzu kommt, dass manche Nachlässe wegen der unterschiedlichen Lebensstationen einer Person, oder bedingt durch historische Ereignisse, auch auf Institutionen mehrerer Länder verteilt sein können. Durch den Nachlass- und Autographenhandel wird die Aufteilung einstmals geschlossener Bestände befördert. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Nachlässe, die sich in Privatbesitz, bei (verschiedenen) Erben oder auch bei Sammlern befinden.

1.5 Anwendungsfelder: Wozu nutze ich einen Nachlass?

Nachlässe dokumentieren persönliche, soziale, lokale, regionale, nationale wie internationale Zusammenhänge, die uns dabei helfen, Werk und Wirken des Bestandsbildners zu verstehen. Manuskripte und Manuskriptentwürfe von Werken, Korrespondenzen, Vorträge, Lebensdokumente etc. geben Einblick in das Leben, das künstlerische, wissenschaftliche und politische Schaffen. Nachlässe dokumentieren die Geschichte einer Familie oder einer Gruppe. In ihnen spiegeln sich die Zeit- und Rezeptionsgeschichte eines Lebens.

1.6 Struktur und Organisation: Archivische und bibliothekarische Nachlasserschließung

Die Digitalisierung sowohl der Quellen als auch der Arbeitsabläufe erleichtern hier wie auch in anderen Bereichen den Zugang zu den Quellenmaterialien, erzwingt aber auch eine zunehmende interinstitutionelle Abstimmung und Kooperation. Dies ist wegen der sehr heterogenen institutionellen organisatorischen Anbindungen, Methoden und Traditionen von Erwerbung und Erschließung nicht immer ohne Weiteres möglich.

Grundlage der Verwaltung und Erschließung von Nachlässen (und Autographen) sind die seit 1961 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in verschiedenen Ausgaben veröffentlichten „Richtlinien Handschriftenkatalogisierung“, die in einem eigenen Kapitel auch auf den Umgang mit Nachlässen eingehen. Diese „Richtlinien“ wurden 1997 von einem Regelwerk abgelöst, die „Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen“, allgemein bekannt als „RNA“. Die redaktionelle Betreuung lag in den vergangenen Jahren in gemeinsamer Verantwortung von Staatsbibliothek zu Berlin und Österreichischer Nationalbibliothek. So konnte 2010 unter Federführung beider Partner eine überarbeitete Fassung veröffentlicht werden.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es, beeinflusst von Ausbildung und Tradition, zwei Zugänge zu Nachlässen gibt:

– a) die besonders in Bibliotheken ausgeprägte Tendenz, jedes einzelne Dokument in einem Nachlass vor allem durch formale Katalogisierung auffindbar zu machen;

– b) die besonders in Archiven ausgeprägte Tendenz, nicht jedes einzelne Dokument, dafür aber den Entstehungszusammenhang durch Erschließung sichtbar zu machen.

Beide Sicht- und Arbeitsweisen zueinander in Beziehung zu setzen und diese in einer für die Auffindbarkeit und Benutzung des Materials förderlichen Art miteinander zu verbinden, ist Ziel und Aufgabe der RNA. Sie erfüllt dies, indem sie vor allem die Methodik der archivarischen Erschließungspraxis mit den formalisierten, normierten Verfahren der Datenerfassung in Bibliotheken, insbesondere durch die Nutzung von Normdaten und kontrollierten Vokabularien, verbindet. Die Anwendung dieses Regelwerks ist in Deutschland zudem verbindliche Voraussetzung für die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Nachlasserschließungsprojekte.

Im Jahr 2014 begannen die federführenden Institutionen einschließlich des Schweizer Literaturarchivs und in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek mit der Vorbereitung für eine umfassende Neufassung der RNA. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der Einführung des internationalen Regelwerks Resource, Description and Access (RDA) und der Entwicklung des Web of Data.

1.7 Nutzungsmodalitäten / Nutzungsbestimmungen

Nach deutschem Archivrecht dürfen Nachlässe in der Regel erst 30 Jahre nach dem Tod einer Person („30 Jahre nach Abschluss der Akte“) zur Benutzung freigegeben werden. Diese Regel wird in Bibliotheken weniger streng gehandhabt. Sperrfristen werden in der Regel mit den Nachlassern oder ihren Erben ausgehandelt. Dahinter steht die Idee, dass nicht jeder Nachlass Material enthält, das die Benutzungsbeschränkung für die zeitgenössische Forschung rechtfertigt. Auch der Aspekt, dass das Interesse an einer Person im Laufe der Jahre verblassen kann, steht hinter diesem Grundsatz.

1.8 Rechtlicher Rahmen: Urheber- und sonstige Schutzrechte

Selbstverständlich gilt jedoch unabhängig von einer Benutzbarkeit des Materials das in Deutschland geltende Urheberrecht, das bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bei der Verwertung von Werken (dazu gehören meist auch Briefe) die Einwilligung der Erben oder anderer Rechteinhaber (zum Beispiel Verlage, Verwertungsgesellschaft Wort) verlangt. Das Persönlichkeitsrecht gebietet es, jeden Nachlass, der zur Benutzung freigegeben wird, auf solche Materialien hin zu überprüfen, die den Schutz der Privatsphäre lebender oder vor weniger als 30 Jahren verstorbener Personen verletzen - vergleiche hierzu die Ausführungen zum postmortalen Persönlichkeitsrecht. Einen besonders schwierigen Fall bilden Briefe, wenn einzelne Korrespondenzpartner nicht ermittelt werden können.

Während das Urheberrecht nicht übertragbar ist, kann das Verwertungsrecht für die Dauer des geltenden Urheberrechts übertragen werden, sei es auf Erben, Verlage oder auf die Institutionen, die den Nachlass übernommen haben. Sie müssen der Verwertung des benutzten Materials zustimmen und können, sobald die Verwertung über gesetzliche Ausnahmeregeln hinausgeht, eine Lizenzgebühr verlangen. Die Online-Bereitstellung sowie die Veröffentlichung in gedruckter Form sind immer zustimmungs- bzw. lizenzpflichtig. Eine Ausnahmeregel ist in § 53 UrhG definiert.

2. Digitale Informationsressourcen und Medien

2.1 Recherchewege und -strategien: Wie suche ich Nachlässe und Autographen?

Die am weitesten verbreitete Suchstrategie ist auch hier die Nutzung einer Suchmaschine, wie zum Beispiel von Google. Die Suche nach dem „Nachlass Adolf von Harnack“ führt direkt auf die Webseite der Staatsbibliothek zu Berlin. Doch ist das Suchergebnis trügerisch und muss als erste orientierende, aber sicherlich nicht hinreichende Suche angesehen werden; denn die weiteren Teilbestände und relevanten Autographen zeigt auch Google nicht, jedenfalls nicht systematisch.

Kalliope

Die gleiche Suche im Online-Katalog Kalliope führt dagegen nicht nur zu präziseren Informationen zur Überlieferung, sondern auch zu wichtigen Kontextinformationen. In der Datenbank des Kalliope-Verbundes sind Nachweise zu aktuell 18.900 Nachlässen, Autographensammlungen und Verlagsarchiven enthalten. Für mehrere tausend dieser Sammlungen liegen Online-Findbücher mit insgesamt 2,4 Millionen Verzeichniseinheiten etwa zu Korrespondenzen, Manuskripten, Tage- und Notizbüchern, Fotografien, Plakaten, Haarlocken usw. vor. Ein Teil der Daten entstand durch die Retrokonversion der seit 1966 in der Staatsbibliothek zu Berlin geführten Zentralkartei der Autographen (ZKA). Die ZKA war ein bis in die 1990er-Jahre geführter alphabetischer Zettelkatalog. Die Karteikarten wurden als Kopien zugesandt und in die Kartei integriert; Anfragen wurden meist schriftlich zugesandt und beantwortet. Heute erschließen dagegen über 100 Institutionen – Bibliotheken, Archive, Museen – ihre Nachlässe mit der normdatengestützten Erschließungsplattform einschließlich redaktionell betreuter Verfügbarkeit der Gemeinsamen Normdatei (GND) des Kalliope-Verbundes. Weitere Institutionen stellen zudem Daten für die Übernahme in geeigneten Formaten zur Verfügung. Zusammen sind bisher Daten von über 950 Institutionen für einen Zeitraum von 500 Jahren verfügbar.

Die Suche im Online-Katalog des Kalliope-Verbundes bietet gegen die alphabetische Kartei eine enorme Fülle von Möglichkeiten. Sie erinnert zunächst stark an die Suche mit Google: Es gibt nur einen Suchschlitz und auf eine erweiterte Suche mit mehreren Suchfeldern wurde dezidiert verzichtet. Stattdessen bestehten folgende Möglichkeiten:

– (1) einfache Suche: ein oder mehrere Suchbegriffe, die automatisch mit „AND“ verknüpft und auf ihren grammatikalischen Stamm (Lemmatisierung) reduziert werden, werden immer im gesamten Datensatz, nicht einem einzelnen Feld gesucht;

– (2) Phrasensuche: ermöglicht die Suche nach exakten Reihenfolgen von Zeichen und Begriffen, wobei Satzzeichen wie zum Beispiel Punkt, Komma, Semikolon durch Leerzeichen ersetzt werden können;

– (3) Expertensuche: für diese ist die Contextual Query Language (CQL), ein internationaler Standard, hinterlegt und dokumentiert. Mit dieser Suche besteht die Möglichkeit, gezielt in den einzelnen Indizes zu recherchieren und zu kombinieren;

– (4) Suchoptionen: sind Einstellungen, um die Suche auf bestimmte Datenräume oder Ergebnisse der Suche auf bestimmte Daten wie Digitalisate einzugrenzen. Suchoptionen flankieren die vorgenannten drei Suchstrategien.

Die Ergebnislisten sind so gestaltet, dass bereits alle wesentlichen Angaben in einer Kurzanzeige sichtbar sind. Mithilfe von Facetten kann das Suchergebnis iterativ gleich einem Dialog eingeschränkt und wieder erweitert werden.

Für alle Nachweise der Ergebnisliste, die Teil eines Online-Findbuchs sind, ist ein Link hinterlegt, der direkt auf die Stelle des Nachweises im Findbuch verweist; der Online-Katalog des Kalliope-Verbundes zeigt sowohl die Online-Ansicht des Findbuchs als auch die Systematiken in Form von Inhaltsverzeichnissen und Indizes für Personen, Organisationen, Ort und Sachschlagworte.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, für Ergebnislisten, Findbücher oder direkt von einem Personendatensatz aus die Korrespondenzdaten maschinell auswerten und Querverweise als historische soziale Netzwerke visualisiert darstellen zu lassen.

Die Personennormdatensätze, so diese von den einzelnen Einrichtungen verwendet werden, geben zudem Hinweise auf bio-bibliographische Kontexte, etwa durch Verweis auf den Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek, die Zentrale Datenbank Nachlässe, Wikipedia oder die Deutsche Biographie der Historischen Kommission der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Bayerischen Staatsbibliothek.

Der Kalliope-Verbund stellt die Daten zudem über moderne Schnittstellen für die Integration des Angebotes in weitere Portale und Fachdienste wie das Portal des Consortium of European Research Libraries zur Verfügung. Für Verbundteilnehmer stehen die eigenen Daten ebenfalls für die Integration in die Deutsche Digitale Bibliothek bereit.

Zentrale Datenbank Nachlässe

Die Zentrale Datenbank Nachlässe (ZDN), betreut vom Bundesarchiv, ist ein Nachweis für Nachlässe maßgeblich in den Archiven der Bundesrepublik Deutschland. Sie bietet eine einfache, erweiterte und browsende Suche. Seit 2011 sind zunächst in einem einmaligen Verfahren für eine Vielzahl der Bestandsbildner Normdatensatznummern hinterlegt, sodass es heute möglich ist, etwa das Datenangebot des Kalliope-Verbundes mit dem der ZDN zu verlinken. Das Angebot beschränkt sich auf Angaben zum Nachlass, bietet aber keinen direkten Zugang zu den Findbüchern. Hinterlegt sind Daten zur Biographie des Nachlassers, zur Bestandsgeschichte und -umfang, zu Laufzeit und dem Stand der Erschließung. In wenigen Fällen wird aus der Datenbank direkt in ein vorhandenes elektronischen Findbuch eines Archivs verlinkt.

2.2 Hilfsmittel / Nachschlagewerke / Volltextbasen

Zu den International Standard Archival Description (ISAD) (G) sind alle relevanten Informationen ausführlich in der Online-Enzyklopädie Wikipediazu finden. Für Kalliope beispielsweise gelten die Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen (RNA)Die Schweizerischen Richtlinien für die Umsetzung von ISAD(G) können auf der Webseite des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) abgerufen werden.

2.3 Webangebote

Fach- und Themenportale / elektronische Zeitschriften und Publikationen / Linksammlungen / Kommunikationsnetzwerke etc.

Ein gemeinsames Webangebot von Österreich, Deutschland und der Schweiz zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Nachlässen ergeben können, ist KOOP LITERA international.

Das PortalManuscripts and Letters via Integrated Networks in Europe (MALVINE), dessen Aufbau im 4. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union gefördert wurde, ging 2002 online und bot eine Suche in ausgewählten europäischen Manuskript-Katalogen an. Das Portal wurde 2014 vom Netz genommen. Die https://www.cerl.org/main erfolgen.

Das Portal des Consortium of European Research Libraries (CERL) zu Handschriften und Alten Drucken bietet eine simultane verteilte Suche in ausgewählten europäischen Katalogen zu Alten Drucken und mittelalterlichen sowie neuzeitlichen Manuskripten und Briefen an. So ist der Kalliope-Verbund mit dem gesamten Datenbestand über die SRU-basierte Schnittstelle im CERL-Portal vertreten.

Die Manuscript Expert Group von CERL fördert die Arbeit mit und den Zugang zu den historischen Quellen. Durch das Engagement wird die herausragende Bedeutung von Handschriften und Archivmaterialien nicht nur für Forschung und Lehre, sondern auch für einen größeren Kreis historisch und kulturell interessierter Personen gefördert. Die Gruppe möchte ein Forum für alle kuratorischen Belange bieten und das Verständnis und die Zusammenarbeit aller Archivare und Bibliothekare in Europa, die mit diesen Materialien arbeiten, unterstützen, ohne historisch gewachsene Unterschiede außer Acht zu lassen.

HelveticArchives ist eine Onlinedatenbank für schweizerische Archivbestände und wird von der Schweizerischen Nationalbibliothek betrieben.

Mit HANNA besteht eine weitere Onlinedatenbank für die Nachlässe in österreichischen Literaturarchiven.

2.4 Exkurs: USA

In den USA werden Nachlässe und Manuskripte traditionell überregional in der Datenbank WorldCat des Online Computer Library Center nachgewiesen. Dieser Nachweis kommt aus sehr vielen sehr unterschiedlichen lokalen und überregionalen Datenbanken zustande.

In jüngerer Zeit, seit 2010, ist unter Federführung des Institute for the Advanced Technologies in the Humanities an der Virginia University das Portal Social Networks and Archival Context (SNAC) durch Förderung einzelner Teilprojekte von der National Endowment for the Humanities und der Andrew W. Mellon Foundation hervorgegangenen. Für das Portal wurden über hundertausend Findbücher analysiert, Personen und Organisationen extrahiert und anschließend mithilfe von Algorithmen gegen einschlägige Normdateien, vor allem der Library of Congress und der Virtual International Authority File (VIAF), identifiziert. Das Portal verfolgt einen akteurzentrierten Ansatz: Ausgehend von einer eindeutig identifizierten Person oder Organisation werden biographische Angaben der Findbücher und Wikipedia zusammengeführt und auf die Datenangebote, Nachlässe und auch Sekundärliteratur von Bibliotheken und Archiven, verwiesen. Wie im Katalog des Kalliope-Verbundes besteht auch die Option, Querbeziehungen zwischen den Personen respektive soziale Beziehungen visualisiert darstellen zu lassen.

3. Desiderate

Eine Vernetzung dieses Angebots über den großen Teich wäre äußerst erstrebenswert; denn es würde erstmals die historische Forschung etwa zu den vielen Facetten der transatlantischen Beziehungen unterstützen und dazu beitragen, neue Muster und Einsichten zu gewinnen, für die bisher keine Daten vorlagen.

Ein weiteres Desiderat ist die Anzeige nicht nur von Metadaten zu Nachlässen und Autographen sondern von digitalen Bildern der Dokumente. Hier gibt es zurzeit in Europa nur wenige Beispiele. Verwiesen sei daher auf die vorbildlich aufbereiteten Hannah Arendt Papers in der Library of Congress sowie auf die digitalen Präsentationen der Sammlungen der Beinecke Rare Books and Manuscripts Library der Yale University. Die Staatsbibliothek zu Berlin hat beispielhaft die Nachlässe von Gerhart Hauptmann, Adelbert von Chamisso sowie Alexander von Humboldt digitalisiert und exemplarisch über den Kalliope-Verbund die Digitalisate zugänglich gemacht. Weitere vielversprechende Projekte sind die Arbeiten um die digitale Edition August Wilhelm Schlegel der SLUB Dresden, das Uwe-Johnson-Archiv in der UB Rostock oder auch die digitale Edition zu den Berliner Intellektuellen zum Beginn des 19. Jahrhunderts an der Humboldt Universität zu Berlin. Die Vernetzung von Originalquelle, digitaler Kopie und Transkription über einen Normmetadatensatz muss das Ziel der weiteren Entwicklung sein.

Woran es also fehlt ist eine Konsolidierung und damit verbunden Etablierung der überregionalen Geschäftsgänge mit einem zentralen, offenen Verbundkatalog mit Normdatencharakter, über den der jederzeitige Zugriff auf die Nachlässe und Autographen sowie ihren Daten in den vielen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland möglich und die Vernetzung mit europäischen und internationalen Portalen weiterentwickelt wird. Nachlässe, die persönlichen Archive, sind von zentraler Bedeutung für die Forschung und geben uns eine in keiner anderen Form vorhandenen verdichtete Information über die sozialen Kontexte, in denen die großen und kleinen Werke und Ideen entstanden sind und das Wirken vergangener Generationen sowohl für uns als auch künftige Generationen sichtbar wird.

Kleines Glossar Entnommen aus Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen (RNA).

Archiv

Summe aller Materialien, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Institution, zum Beispiel eines Unternehmens, eines Verlages, Berufsverbands, einer Forschungseinrichtung oder Behörde entstanden sind und/oder sich dort angesammelt haben.

Die Bezeichnung persönliches Archiv wird auch als Synonym für Vorlass verwendet, siehe auch Vorlass.

Autograph

Eigenhändiges Schriftstück, dessen Verfasser gleichzeitig der Schreiber ist. Im weiteren Sinne auch verwendet für unikale schriftliche oder elektronische Dokumente, die in einem Bestand auftreten können.

Autographen, die ohne Bezug zu einem übergeordneten Bestand erworben wurden, werden als Einzelautographen bezeichnet.

Autographensammlung

Sammlung von Autographen ohne Bezug zu einem übergeordneten Bestand, zum Beispiel Einzelbriefe, einzelne Briefkonvolute und/oder einzelne Manuskripte.

Bestand

Übergeordneter Begriff für Nachlässe, Vorlässe sowie andere Bestandsarten, zum Beispiel Institutionsarchive, Sammlungen und Autographensammlungen.

Depositum

Ohne Eigentumsübertragung zur Aufbewahrung, Erschließung und Nutzung übergebener Bestand. Ein Depositalvertrag regelt Rechte und Pflichten der verwahrenden Institution und des Eigentümers.

Handschrift

Eine Handschrift ist, im Gegensatz zum eigenhändigen Autograph, jedes Schriftstück, das mit der Hand geschrieben wurde, unabhängig davon, ob der Schreiber gleichzeitig der Verfasser ist.

Konvolut

Einheit von Vorlagen, die nicht einzeln, sondern zusammenfassend beschrieben werden (s.a. Briefkonvolut).

Korrespondenz

Korrespondenzen sind Briefe, Karten, Telegramme usw.

Kryptobestand

Materialien fremder Provenienz innerhalb eines Bestands.

Lebensdokument

Dokument der beruflichen und privaten Lebensführung eines Bestandsbildners

Nachlass

Summe aller Werke, Arbeitspapiere, Korrespondenzen, Lebensdokumente und Sammlungen, die sich bei einem Bestandsbildner nach dessen Tod zusammengefunden haben (echter Nachlass), oder auch später hinzugefügt worden sind (angereicherter Nachlass); s.a. Archiv, Vorlass, Bestand und Sammlung.

Provenienz

Person oder Institution, bei denen eine Vorlage entstanden und/oder überliefert ist.

Sachakte

Thematisch definierte Konvolute.

Sammlung

Zusammenstellung von Einzelstücken ohne Rücksicht auf Entstehungszusammenhänge.

Werk

Als Werk gelten alle privat oder beruflich verfassten und/oder geschaffenen Aufzeichnungen, Skizzen, Entwürfe und Ausarbeitungen, seien sie zum Beispiel künstlerischen, wissenschaftlichen, journalistischen und politischen Inhalts, unabhängig von der Form, in der sie überliefert sind und davon, ob sie abgeschlossen oder unvollendet sind.

Literaturhinweise

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KOOP LITERA unter dem Stichwort Archivpraxis.

Denecke; Ludwig ; Brandis, Tilo (Bearb.), Die Nachlässe in den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Boppard am Rhein 1981.
Mommsen, Wolfgang A., Die Nachlässe in den deutschen Archiven, mit Ergänzungen aus anderen Beständen, 2 Bde., Boppard am Rhein 1983.
Frels, Wilhelm, Deutsche Dichterhandschriften von 1400 bis 1900, Reprint der Ausgabe von 1934, Stuttgart 1970.
Renner, Gerhard, Die Nachlässe in den Bibliotheken und Museen der Republik Österreich : ausgenommen die Österreichische Nationalbibliothek und das Österreichische Theatermuseum, Wien 1993.
Renner, Gerhard; Hall, Murray G., Handbuch der Nachlässe und Sammlungen österreichischer Autoren, Wien 1992.

Fußnoten

  1. [38] Entnommen aus Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen (RNA).

Zitation

Gerhard Müller / Jutta Weber, Nachlässe und Autographen,in: Clio Guide – Ein Handbuch zu digitalen Ressourcen für die Geschichtswissenschaften, Hrsg. von Laura Busse, Wilfried Enderle, Rüdiger Hohls, Gregor Horstkemper, Thomas Meyer, Jens Prellwitz, Annette Schuhmann, Berlin 2016 (=Historisches Forum, Bd. 19), http://www.clio-online.de/guides/sammlungen/nachlaesse-und-autographen/2016.