Die Rechtsgeschichte ist gleichzeitig den Rechts- und den Geschichtswissenschaften zugeordnet – im deutschsprachigen Raum wird sie an den juristischen Fakultäten gelehrt und zählt dort mit Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und juristischer Methodenlehre zu den sogenannten Grundlagenfächern. Zumeist haben die Lehrstuhlinhaber:innen mindestens das erste juristische Staatsexamen durchlaufen. Dem traditionellen Selbstverständnis zufolge beleuchtet die Rechtsgeschichte die Entstehung und Entwicklung (auch von Vorstufen) des geltenden Rechts zum Zwecke der informierten Rechtsfortbildung. Damit folgt sie einerseits einem praktischen Erkenntnisinteresse und wendet sich an praktizierende Jurist:innen und Rechtswissenschaftler:innen, andererseits ist ihr Gegenstandsbereich durch die überwiegend nationalstaatlichen Konfigurationen des geltenden Rechts bestimmt.
Dieses Verständnis gibt freilich ein verkürztes Bild der Disziplin wieder, die sich spätestens seit den 1960er Jahren zunehmend auch mit den Grundlagen übergreifender und pluralistischer Rechtsräume befasst. Zugleich nimmt die Rechtsgeschichte Fragen, Methoden und Perspektiven aus anderen Disziplinen auf, worin sie Entwicklungen in der Rechtswissenschaft insgesamt spiegelt, die sich ebenfalls etwa der Soziologie, der Literaturwissenschaft und den Wirtschaftswissenschaften zugewandt hat. Neben der lange Zeit dominierenden Geschichte der Rechtsdogmatik haben sich Tendenzen wie die sogenannten kulturalistischen, pragmatischen oder materialistischen Wenden (cultural turn, pragmatic turn oder material turn) auch in der Rechtsgeschichte niedergeschlagen und für eine Vervielfältigung von Gegenständen und Methoden gesorgt.
Diese Vielfalt ist umso mehr außerhalb der universitären Rechtsgeschichte oder im Ausland festzustellen, wo die funktionale Kopplung zwischen Rechtsgeschichte und Rechtsfortbildung weniger ausgeprägt und das Erfordernis einer juristischen Ausbildung für Rechtshistoriker:innen weniger unbedingt sind. Rechtshistorisch Forschende und Lehrende stammen aus zahlreichen anderen Disziplinen und bringen deren Perspektiven und Methoden in die Rechtsgeschichte ein.[1]
Ob nun durch Tendenzen aus Nachbardisziplinen inspiriert oder nicht, die Loslösung von einer reinen Geschichte der Rechtsdogmatik hin zu Untersuchungen der praktischen (oftmals bürokratischen) Zusammenhänge, in denen mit Recht umgegangen wird, hat quantitativen und digitalen Ansätzen schon allein dadurch Vorschub geleistet, dass diese Praxis vorwiegend in Zeugnissen seriellen und formalen Charakters überliefert ist. Gerichtsakten, Gesetzestexte und viele andere rechtlich relevante Quellenarten liegen in einem so großen Umfang und in einer so geringen durchschnittlichen Originalität vor, dass ein Close Reading jeder einzelnen Quelle weder attraktiv oder zielführend, noch auch nur möglich erscheint. Umgekehrt lassen sich an den Quellen aber oft viele Informationen ablesen, die sich in formalen Schemata zusammenführen, vergleichen und aggregieren lassen.[2]
Die Erstellung von entsprechenden Datenbanken fußt allerdings auf einer (massenweisen) Erfassung und Verarbeitung der textlichen Gestalt einschlägiger Quellen. Daher hat die Rechtsgeschichte strukturell ein großes Interesse an automatischer Texterkennung[3] sowie an (analytischen) Methoden des Text Mining, wie corpuslinguistische Methoden, Erkennung von Paraphrasen und Zitaten, Textklassifikation usw. ebenso wie an Techniken und Methoden der digitalen Editorik, mit deren Hilfe bereits zahlreiche wichtige Ressourcen wie Textsammlungen und Wörterbücher publiziert wurden. Diese Interessen teilt die Rechtsgeschichte mit anderen Disziplinen wie etwa der Literaturwissenschaft. Im Unterschied zu dieser bringt sie jedoch das textuelle Wesen von Quellen als Hebel zur Erkenntnis einer zumeist über den Text hinausreichenden sozialen Praxis in Anschlag. Ansätze wie den Aufbau und die Erforschung von Bio- und Prosopographien oder sozialen Netzwerken von Akteur:innen sowie Techniken der Informationsextraktion aus Texten teilt die Rechtsgeschichte daher eher mit der allgemeinen Geschichte. Im Kontrast zu dieser sind in ihr die relevanten Textpassagen allerdings in der Regel nicht nur bloße Indikatoren der eigentlich interessierenden außertextlichen Phänomene (Rechtswirkungen), sondern mit diesen ursprünglicher verwoben, sie sind Gestalt und Ursprung rechtlicher Phänomene – die Texte sind oftmals Rechtsquellen in einem ganz technischen Sinne. Weiterhin sind die für die Rechtsgeschichte relevanten Aspekte sozialer Praxis mitunter anders gelagert als in der allgemeinen Geschichte, insofern die Rechtsgeschichte sich für normative, kontrafaktische oder konzeptuelle, jedenfalls gleichsam „ideelle” Aspekte interessiert: Weniger als konkrete Personen sind Rollen und Autoritäten zu beschreiben, weniger als konkrete Handlungen sind ihre Berechtigungen, Legitimationen und andere rechtliche Qualifikationen zu beschreiben. So treten mit der Rechtsinformatik, den Empirical Legal Studies bzw. dem oft als LegalTech bezeichneten Feld noch weitere Nachbardisziplinen hinzu, deren Methodenarsenal für die Rechtsgeschichte großes Potenzial besitzt: Transparent zu machen, wie juristisches Argumentieren und Schließen und wie juristische Institutionen funktionieren, relevante Merkmale von Situationsbeschreibungen herauszuarbeiten, relevante Informationen und Präzedenzfälle zu finden, sind nur einige der Methoden, die viele dieser (Teil-)Disziplinen zu entwickeln und verbessern bestrebt sind.[4] Allerdings ist festzustellen, dass diese letztgenannte Affinität bislang tatsächlich noch kaum in Anspruch genommen wurde. Ein wichtiger Grund dafür mag darin liegen, dass die Rechtsgeschichte es eben doch mit historischen Gegenständen zu tun hat, die in vielerlei Hinsicht schwieriger zu erfassen und abzubilden sind und für die auch Werkzeuge und Sprachressourcen weniger leicht und umfangreich verfügbar sind.
Anlässlich der Sammlung und Zusammenstellung von digitalen Ressourcen der Rechtsgeschichte gilt es einem Vorurteil zu widersprechen: Erörterungen im Rahmen der Digital Humanities sehen die digitale Rechtsgeschichte oftmals in einer marginalisierten und nachholenden Rolle. „Legal history has largely remained on the margins of those fields”[5], so Stephen Robertson im Jahr 2016; und Florenz Volkaert sieht sich 2021, über ein paar Zeitschriften-Sonderausgaben und Konferenzen hinaus, „hard-pressed to find digital legal history contributions”.[6] Auf die von Volkaert angesprochenen Meilensteine komme ich noch zu sprechen, und gewiss haben die genannten Diagnosen der aktuellen Situation ihre Berechtigung. Jedoch ist die digitale Rechtsgeschichte keineswegs so nachholend oder verspätet, wie es scheinen mag.
Die früheste Anwendung digitaler Methoden in der Rechtsgeschichte stellt wohl die Arbeit des 1953 als Verbundprojekt der Universität Paris 2 Panthéon-Assas, des Centre national de la recherche scientifique (CNRS) und der französischen Staatsarchive gegründeten Centre d’Étude d’Histoire Juridique dar. Dort wurde und wird bis heute an der Erschließung der 500-jährigen Rechtsprechung des Parlement de Paris, des höchsten Gerichts im Königreich Frankreich gearbeitet, und nach einer anfänglichen Indizierung auf Papier ging man in den 1960er Jahren zunehmend zu einer computergestützten Arbeitsweise über. Die frühesten Publikationen im Zusammenhang mit dieser Arbeit stammen von 1961 und dann von 1973. Spätestens 1977 war der Erfassungs- und Verarbeitungsprozess konsolidiert und wurde in eigenen wissenschaftlichen Publikationen gesondert beschrieben.[8] Analoge Unternehmungen gab es zu ähnlicher Zeit auch für andere Gerichte: 1969 gründete Tom De Smidt an der Universität Amsterdam die „Werkgroep Grote Raad van Mechelen”, die sich der Erforschung des höchsten Gerichts der Niederlande (Grand Conseil des Pays-Bas à Malines bzw. Grote Raad der Nederlanden) zwischen dem 15. Jahrhundert und der französischen Revolution widmete.[9] Im Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte (heute: Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie) unternahm in den 1970er Jahren eine Gruppe um Filippo Ranieri dieselbe Arbeit für das deutsche Reichskammergericht. Das letztgenannte Projekt mündete in das größte Archiv-Inventarisierungsprojekt der Bundesrepublik Deutschland. Leider muss man allerdings feststellen, dass die quantitativen Auswertungen lange Zeit kaum über die bis in die 1980er Jahre reichenden Arbeiten Ranieris hinausgingen.[11]
Im Laufe der Zeit kamen weitere Projekte hinzu, die die Arbeit historisch bedeutender Gerichte erschlossen und die ihre Daten dann auch bereits im Internet zur Verfügung stellten. Hier sind in erster Linie das 1999 gestartete Projekt Old Bailey Online von Tim Hitchcock, Robert Shoemaker und anderen (vgl. Hitchcock/Turkel 2016, Hulden 2014, Godfrey/Shoemaker/Oxley/Hitchcock/Maxwell-Stewart 2013–2017), und zuletzt die vom Library Innovation Lab der Harvard Law School betriebene Datenbank Caselaw Access Project (CAP) von US-amerikanischen Gerichtsurteilen auf einzelstaatlicher und auf Bundesebene (1658–2020) zu nennen. Im Gegensatz zu den älteren Projekten stellen die beiden letztgenannten Datenbanken nicht nur Repertorien oder Regesten zusammen, sondern sie umfassen die digitalisierten Volltexte der Gerichtsakten bzw. der retrodigitalisierten Law Reports. Neben Metadaten wie Datumsangaben, Parteien und Richter, Schlüsselwerten für Streitgegenstände und Ergebnisse – wie sie schon die älteren Projekte erfassten – lassen sich so ganze Leit- und Orientierungssätze (in CAP), zum Teil sogar ausführlichste Beschreibungen der lebenspraktischen Zusammenhänge des Streits (in Old Bailey Online) im Volltext suchen, lesen, prozessieren und herunterladen.
Für die Überlieferung der älteren Datenbanken muss man leider davon ausgehen, dass sie – einmal abgesehen von der Publikation der Forschungsergebnisse in Artikel- oder Buchform, gegebenenfalls mit tabellenförmigen Anhängen – größtenteils verloren gegangen sind: Stellt man die vielen Brüche in den Verarbeitungsplattformen, Speichermedien, -encodings und -formaten seit der Zeit der (damals auch weit weniger standardisierten) Großrechneranlagen mit MVS-/BS3-/TOPS-/OS1100-/BS2000-Betriebssystemen, Magnetkernspeichern, Lochkarten und 8-Zoll-Disketten, EBCDIC/FIELDATA/Sixbit/ASCII/ZC1 Encodings in Rechnung, ist es nicht überraschend, dass der große, sich zudem unregelmäßig wiederholende Aufwand einer Migration nur selten aufgebracht wurde.[14]
Vielleicht lässt sich aber ein typisches Schicksal von nicht gänzlich verlorenen Datenbanken an einem weiteren Beispiel frühester Digitalisierung exemplarisch nachvollziehen: Ebenfalls zu Zeiten von Lochkarten und Großrechneranlagen begann auf Initiative von Marianne Meinhart und unter der Leitung von Josef Menner in einer eigens gegründeten Abteilung am Institut für Römisches Recht der Universität Linz die digitale Erfassung der justinianischen Digesten in der Edition von Theodor Mommsen.[15] Nach dem Abschluss der Erfassung 1975 fuhr man bis Mitte der 1980er Jahre mit weiteren Quellen römischen Rechts fort. Noch in den 1980er Jahren gestaltete sich die Arbeit der rechtshistorischen Forschendengemeinschaft mit diesen digitalen Quellen so, dass man Suchaufträge nach Linz sandte und das Ergebnis – Zitatenlisten mit der Bezeichnung der Fundstellen und Volltextausgaben mit dem gesuchten Wort und einigen Zeilen Kontext – postalisch (oder per DFÜ im EARN-Großrechnernetzwerk) zurück erhielt. 1989 reagierte das Projekt auf die zunehmende Verbreitung von PCs und stellte das Quellenmaterial mit einem neuen Suchprogramm für den Gebrauch auf PCs zur Verfügung (die Nutzenden waren eingeladen, über mitgelieferte Skripte das Quellenmaterial in eine kundenseitig vorausgesetzte Datenbank wie dBase, FoxPro oder AskSam einzuspielen; vgl. Klingenberg 1995, Weiten 1995). 1994 erschien die Datenbank „ROMTEXT” auf CD-ROM (Menner 1994), sowie die diese und weitere Quellen umfassende CD-ROM „Bibliotheca Iuris Antiqui” zu einem Preis von damals 1.700 DM.[16] Seit 2015 bieten Peter Riedlberger und Günther Rosenbaum mit „Amanuensis” schließlich eine nach Download lokal zu installierende Datenbank mit grafischer Bedienoberfläche zum kostenlosen Download an.[18] In der einen oder anderen Form überliefert, werden die Daten des Linzer Projekts so auch für aktuelle Forschung noch genutzt[19], sie stehen jedoch nicht standardkonform, frei und interoperabel zur Verfügung.
Auch eines der großen internationalen mediävistischen Langzeitvorhaben, die 1829 begründeten Regesta Imperii, ist im Grunde ein rechtshistorisches Projekt. Hier wurden im Laufe der 1990er Jahre digitale Erfassungsmethoden eingeführt, große Bestände bereits gedruckter Publikationen retrodigitalisiert und schließlich 2001 eine Präsenz im WWW eingerichtet, auf der die rechtlich relevanten Inhalte und Zusammenhänge mittelalterlicher Urkunden als Volltext frei zur Verfügung stehen.[21]
In den 1970er Jahren setzten Bemühungen ein, die Rechtssprache als linguistisches Phänomen zu erfassen, bzw. eine solche Erfassung digital und computergestützt durchzuführen. Eines der großen langfristigen deutschsprachigen Wörterbuchprojekte ist das 1897 begründete Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. In diesem Projekt hielt die Digitalisierung in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre unter der wissenschaftlichen Leitung von Heino Speer Einzug, indem zunächst der Redaktionsprozess in ein digitales Editions- und Satzsystem (zunächst WSCRIPT an einer Großrechneranlage mit Terminalverbindung, später TeX an PCs) überführt wurde, das mit den Belegstellen verbundene Quellencorpus digitalisiert und durchsuchbar gemacht wurde (mit Hilfe des Programms WordCruncher) und schließlich auch die Datensätze der einschlägigen Wörter selbst in ein Datenbanksystem (zunächst REXX Makros und AskSam, ab 1993 das Archivdokumentationssystem FAUST) überführt wurden.[23] Auf dieser Basis erfolgte 1997 der erste Web-Auftritt des DRW.[24]
Auch weitere Projekte unternahmen es, die Rechtssprache als eigentümlichen Sprachbestand zu erschließen: Aus dem Frankfurter Max-Planck-Institut wurden speziellere Wortregister für die Pandektenforschung oder die Judikatur der Römischen Rota vorgelegt.[25] In der Gegenwart wären beispielsweise das wiederum auf dem Old-Bailey-Projekt aufsetzende Old Bailey Corpus, das Juristische Referenzkorpus des deutschsprachigen Rechts (JuReKo) oder das Lexicon of Medieval Nordic Law zu nennen.[29]
1976 stellten sich einige digitale und quantitative Projekte auf dem 21. Rechtshistorikertag in Linz vor.[30] Neben Vorträgen von Marianne Meinhart und Josef Menner zur digitalen Digesten-Edition sowie von Herbert Hausmaninger zu Begründungen bei Celsus, gab Gero Dolezalek einen Überblick über die Landschaft digitaler Forschungen und über weitere Vorhaben am Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte: Dort bzw. unter Beteiligung der dort Forschenden entstand in den 1970er Jahren nicht nur eine Datenbank der Gerichtspraxis des Reichskammergerichts (siehe oben), sondern es befanden sich dort Verzeichnisse juristischer Handschriften, digitale Konkordanzen von legistischen und dekretistischen Glossen sowie Verzeichnisse juristischer Dissertationen und Biographien in Arbeit.[31] Während andere Ressourcen nurmehr digitale Versionen von etablierten, oft in langfristigen Projekten analog erschlossenen und publizierten Quellen (wie der Digesten-Edition Mommsens) darstellten, zeichneten sich hier sehr deutlich auch digitale Methoden der Auswertung ab. Als die auffälligsten dieser Methoden sind aus der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte übernommene statistische Verfahren und die Visualisierung in Karten zu nennen.
Eine wichtige Diskussion dieser Zeit thematisierte die Frage, inwiefern sich die wissenschaftlichen Fragestellungen (selbstverständlich in Ergänzung zu den weiterhin anzunehmenden hermeneutischen Untersuchungen) an die Möglichkeiten und Potenziale quantitativer Untersuchungen anzupassen hatten.[32]
Zahlreiche Einzelprojekte, die zur Beantwortung ihrer rechtsgeschichtlichen Fragestellungen ihre Quellen digital erfassten bzw. digitale Methoden anwandten, lassen sich im Verlauf der 1980er und 1990er Jahre finden[33], jedoch nur wenige in der Größenordnung der im Vorigen beschriebenen Projekte. In einem von Michael Stolleis und Karl Härter am Frankfurter Max-Planck-Institut initiierten und mit Mitteln der DFG geförderten Projekt wurde in zahlreichen Archivstudien ein Repertorium der frühneuzeitlichen Policeygesetze des Alten Reiches, Dänemarks, Schwedens, geistlicher und weltlicher Territorien, mehrerer Reichsstädte und der Schweizer Orte Bern und Zürich aufgebaut (Härter 1997).[34] Zwischen 1996 und 2017 erschienen bislang zwölf Bände mit Ergebnissen im Druck, seit 2021 ist die Datenbank selbst als frei abfragbare Ressource Policeyordnungen Online im Internet verfügbar und wird sukzessive durch Daten bislang unpublizierter Territorien ergänzt.
Andererseits sind in den 1990er und frühen 2000er Jahren etliche Publikationen von Quellensammlungen und (Ad hoc-)Datenbanken auf der damals neu verfügbaren CD-ROM-Technologie festzustellen: Unzählige Archiv- und Bibliothekskataloge, Zeitschriftenindices[36], amtliche Mitteilungen wie das Bundesgesetzblatt, Datenbanken mit Quellen des antiken[37] oder des mittelalterlichen Rechts[38], eine Datenbank mit Urteilsbüchern des Reichskammergerichts[39], Ranieris bereits in den 1980er Jahren begonnene und im Druck bereits länger verfügbare Datenbank juristischer Dissertationen[40], eine Edition und Datenbank von Rechtsbüchern wie dem Sachsenspiegel[41], eine Quellensammlung und Datenbank rheinischer Gerichte[42] und viele weitere.[43]
Schließlich sei der Aufbau von digitalen Bibliotheken erwähnt, der ab dem Anfang der 2000er Jahre direkt auf die Publikation in Plattformen im World Wide Web abzielte. 2001 veröffentlichte die Bibliothek des Frankfurter Max-Planck-Instituts die von der DFG geförderte „Digitale Sammlung Privatrecht”. Das Vorhaben wuchs rasch auf über 1 Million Seiten an und war damit für einige Zeit das umfangreichste deutsche Digitalisierungsprojekt. Heino Speer weitete 2006 die Bemühungen aus dem Deutschen Rechtswörterbuch um die Digitalisierung der dort als Belegquellen verwendeten Literatur zum Projekt „Deutschsprachige Rechtsquellen in digitaler Edition (DRQEdit)” aus, das die Heidelberger Akademie (Arbeitsstelle des DRW) gemeinsam mit der Bibliothek des Frankfurter MPI (unter der Leitung von Sigrid Amedick) und der Professur für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung der Universität zu Köln (Manfred Thaller) betrieb und in dem etwa 450 juristische Werke der Bibliothek des MPI, der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel, der Bayerischen Staatsbibliothek München und der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz Berlin digitalisiert und transkribiert wurden. Die Quellen aus DRQEdit sind heute auf der Plattform des DRW zugänglich, Heino Speer hat seither und nach seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben noch eine weitere Sammlung, das Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen und deutschen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit angelegt. Das Frankfurter MPI hat seine digitale Bibliothek kontinuierlich ausgebaut und zahlreiche weitere Sammlungen digitalisiert und auf der Plattform Digital Libraries Connected versammelt (bislang überwiegend ohne Transkriptionen, jedoch sind Bemühungen um eine OCR-Erfassung aller Sammlungen im Gange). Außerdem ist es an Editions-Projekten wie dem Projekt Die Schule von Salamanca der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz beteiligt, das eine Vielzahl frühneuzeitlicher Texte in wissenschaftlicher Weise aufbereitet. Das jüngste Projekt in dieser Richtung ist die von Walter Boente an der Universität Zürich initiierte und betreute Plattform Iurisprudentia, für die dieser ausdrücklich Heino Speers Repertorium als frühes Vorbild nennt.
Bei einer Reihe von kommerziellen Angeboten tritt die Verwobenheit von Rechtsquellen und aktueller Rechtspraxis und deren ökonomische Konstellationen deutlich zu Tage. In einem rückblickenden Abschnitt seiner Übersicht über die Möglichkeiten rechtsgeschichtlicher Forschung im digitalen Zeitalter beschreibt Morris Cohen die Einführung von LexisNexis (gehört heute zu Elsevier) und WestLaw (Thomson Reuters) in den 1970er Jahren als entscheidenden Durchbruch.[52] Diese beiden großen Datenbanken von amerikanischem und englischem Case Law enthalten unzählige Quellen von historischem Interesse, aber sie wenden sich als kommerzielle Produkte vor allem an die aktuelle anwaltliche und gerichtliche Praxis, für die sie wesentliche Argumentationshilfen und Ressourcen darstellen. Angesichts der auf diesem Markt üblichen Preise und die eingeschränkten Download-/Export-Funktionen bzw. -befugnisse kommt die Nutzung jener Datenbanken durch historische Forschungsprojekte oft nicht in Frage. Auch wenn das kontinentale Rechtssystem weniger stark auf teilweise weit zurückreichendem Case Law fußt als das anglo-amerikanische, gibt es doch auch etwa in Deutschland (mit Juris oder Beck Online) oder in Frankreich (mit Lefebvre Dalloz) analoge kommerzielle Angebote mit umfassenden und reichhaltig erschlossenen Beständen von Gesetzen, Verordnungen, Urteilen und Kommentaren.
Neben den Rechtsdatenbanken im engeren Sinn unterhalten kommerzielle Anbieter wie Gale und HeinOnline wichtige Quellensammlungen mit dogmatischen Texten, historischen Verträgen, historischer juristischer Fachliteratur und bibliographischen Werken. Gale bietet für Teile seiner Sammlungen sogar eine Arbeitsumgebung für digitale Analysen an (Gale Digital Scholar Lab).
Erst in den 1990er Jahren formierten sich Bestrebungen, Sammlungen von Gerichtsurteilen und anderen Rechtstexten frei zugänglich zu machen: 2002 wurde die Declaration on Free Access to Law verabschiedet und das Portal des damit verbundenen Free Access to Law Movement weist unterdessen über 60 Institutionen und Initiativen weltweit als Mitglieder aus. Das Caselaw Access Project wurde oben schon erwähnt, für Deutschland sind die vom Bundesministerium der Justiz betriebenen Seiten Gesetze im Internet und Rechtsprechung im Internet zu nennen. Eine Übersicht über kommerzielle wie freie Datenbanken des deutschen geltenden Rechts ist unter legal-tech.de zu finden, eine Übersicht internationalen Zuschnitts bieten Andreas Nishikawa-Pacher und Hanjo Hamann.[64] Bei aller Konzentration auf den Markt des geltenden Rechts beinhalten diese Datenbanken häufig (zeit)historisch relevantes Material, eine Abgrenzung lässt sich allerdings weder begrifflich noch ganz praktisch in der Bedienung der Datenbanken leicht vornehmen.
Zuletzt ist auf eine Reihe von Personen und Projekten hinzuweisen, deren Aktivitäten nicht in erster Linie wegen der digitalen Ressourcen oder Methoden hervorzuheben sind, die sie erarbeiten, sondern weil sie auch zentrale (Vermittler-)Funktionen für die Organisation und Kommunikation des Feldes der digitalen Rechtsgeschichte, für die Übersicht über und insbesondere den Einstieg in das Feld erfüllen: Mary L. Dudziak, die Namensgeberin des Dudziak Prize for Excellence in digital legal history, den die American Society for Legal History (ASLH) seit 2019 jährlich für digitale Projekte vergibt, hat 2006 das Legal History Blog begründet, das ein zentraler Ort der Information und des Austauschs ist und unterdessen von zahlreichen (Gast-)Autorinnen und Autoren bespielt wird. Otto Vervaart betreibt das Rechtsgeschiedenis Blog, das Glossae Blog, das Digital 1418 Blog zum ersten Weltkrieg sowie das Rechtshistorie Portal. Die Menge und die Diversität an Nachrichten, Berichten und Informationen, die hier von einer Einzelperson zusammengetragen werden, sind wahrhaft phänomenal. Andreas Thier integriert digitale Instrumente wie Podcasts, ein Online-Tutorial „Legal History Online” oder die Legal History App in die rechtshistorische Lehre und betreut die Plattform forum historiae iuris. (Darüber hinaus ist er am Aufbau einer digitalen Rechercheplattform Swiss Digital Law Discovery beteiligt.) Schließlich ist die kuratierte und kontinuierlich gepflegte Sammlung Legal History on the Web des Triangle Legal History Seminar als Materialsammlung nach wie vor unerreicht.
Wie eingangs erwähnt ist die Rechtsgeschichte als Fach noch immer stark von der Tradition nationaler Rechts- und Forschungskontexte geprägt. Die wichtigsten Verbände sind national organisiert, wie die die American Society for Legal History (USA) oder die Selden, Stair, Forbes, Osgoode Societies für die Geschichte englischen, schottischen, australischen oder kanadischen Rechts. In Deutschland ist der zentrale Verband – der Rechtshistorikertag – mit der regelmäßig ausgerichteten Fachtagung identisch. Einen Überblick über einige Fachverbände weltweit findet sich auf der Seite Legal History on the Web des Triangle Legal History Seminar. An ausdrücklich internationalen Gesellschaften gilt es die Association of Young Legal Historians sowie die European Society for Comparative Legal History (ESCLH) und die Interest Group on the History of International Law der European Society for International Law (ESIL) zu nennen.
In Deutschland ist eine wichtige Infrastruktur- und Dienstleistungs-Einrichtung der von der DFG geförderte Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung, der aus dem Sondersammelgebiet Recht an der Staatsbibliothek zu Berlin hervorging. Der Fachinformationsdienst betreibt eine virtuelle Fachbibliothek für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung, einen Newsletter sowie eine Terminliste. Außerdem unterstützt er die (Open Access-)Publikation juristischer und rechtshistorischer Forschung[85] durch ein eigenes Repositorium, <intR>²Dok.
Als Beispiele für weitere wichtige Infrastruktureinrichtungen über den deutschsprachigen Raum hinaus wären beispielsweise das African Legal Information Institute zu nennen, das eine afrikaweite Gesetzes-Suchmaschine anbietet und regionale Rechtsmaterialien frei zugänglich macht, oder das Law Library Microform Consortium (LLMC), eine Kooperation von Law Libraries welches eine Vielzahl von Normtexten weltweit, allerdings größtenteils subskriptionsbasiert, online zugänglich macht.[89]
Aus den beschriebenen Gründen ist eine die nationalen Forschungstraditionen übergreifende Rezeption nur wenig ausgeprägt. Das macht es schwierig, den Erfolg und die Bedeutung von universitären oder außeruniversitären Forschungsinstituten im internationalen Kontext einzuschätzen. So ist die folgende Zusammenstellung eher eine durch den ausdrücklichen Fokus auf digitale Aspekte geprägte, subjektive Reihung von Beispielen denn eine umfassende Übersicht über die institutionelle Seite der Disziplin. Eine vergleichbare, aber weitaus ausführlichere Besprechung von Beispielen bieten Otto Vervaarts Blog-Einträge zu den rechtshistorischen Zentren Berkeley, Bologna, Edinburgh, Frankfurt am Main, Graz, Leiden, Mailand, München, Paris und Toronto.
Neben den bereits genannten Instituten wie dem Institut für Kanonistik, Europäische Rechtsgeschichte und Religionsrecht der Johannes-Kepler-Universität Linz und dem Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main bzw. dem Institut für Rechtsgeschichte der Goethe-Universität Frankfurt muss man dem Stephan Kuttner Institute of Medieval Canon Law an der Ludwig-Maximilians-Universität München bzw. dem dortigen Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte für die Sammlungen und Aktivitäten zum römischen und kanonistischen Recht eine substanzielle und nachhaltige Konzentration digitaler Kompetenzen und Interessen zuschreiben, ebenso der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bzw. dem Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien. Die zahlreichen aktuellen Aktivitäten an der Universität Zürich – ein 2022 eingerichtetes, universitätsübergreifendes Zentrum Digitale Editionen & Editionsanalytik, die digitale Lehre der Rechtsgeschichte bei Andreas Thier, digitale Editionen historischer Rechtstexte durch Walter Boente, das ebenfalls 2022 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät eingerichtete, von Tilmann Altwicker geleitete Center for Legal Data Science, und nicht zuletzt ein explizit der Unterstützung der Forschenden in der Entwicklung digitaler Methoden und Anwendungen gewidmetes Team der Fakultäts-IT – wirken (noch) etwas unverbunden, lassen aber unzweifelhaft eine große Dynamik und ein enormes Potenzial für die digitale Rechtsgeschichte erkennen. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Entwicklungen konsolidieren und in verstetigten Angeboten, Aktivitäten und Einrichtungen niederschlagen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika sind an renommierten Universitäten und Law Schools institutionell verankerte und gut ausgestattete rechtshistorische Programme verortet: das Stanford Center for Law and History, das in einer Kooperation zwischen dem Department für Geschichte und der Harvard Law School betriebene Programm Legal History at Harvard University und das vergleichbare Programm Legal History at Yale Law School. Aus der Sicht insbesondere der digitalen Rechtsgeschichte sind hier die Kooperationen und Synergien interessant, die sich mit den rechtsinformatischen Aktivitäten und Einrichtungen ergeben, wie dem Stanford Center for Legal Informatics (CodeX) oder dem Library Innovation Lab of Harvard Law School, welches unter anderem das schon erwähnte Caselaw Access Project betreibt.
Die traditionell wichtigsten Zeitschriften der Rechtsgeschichte sind die in germanistische, kanonistische und romanistische Abteilungen untergliederte Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, das American Journal for Legal History (AJLH), die Law & History Review, die Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis, das Oxford Journal of Legal Studies sowie die Rg – Rechtsgeschichte. Zeitschrift des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie. Hinzu kommen spezialisiertere Zeitschriften wie das Journal for the History of International Law, Comparative Legal History oder das Journal for Digital Legal History, und reine Online-Medien wie das forum historiae iuris, Historia et ius oder Ancilla Iuris.
Für digitale Publikationen von Preprints, Artikeln und Daten abseits des Zeitschriftensektors steht der Rechtswissenschaft und der Rechtsgeschichte zwar das genannte <intR>²Dok Repositorium zur Verfügung, wichtiger, zumal im internationalen Zusammenhang, ist allerdings wohl die 2016 durch Elsevier übernommene Plattform Social Sciences Research Network (SSRN).
Da in einem Handbuch für Digitale Ressourcen in der Geschichtswissenschaft die Entwicklungen digitaler Methoden nicht im Zentrum stehen, einige wichtige Wegmarken aber dennoch vergegenwärtigt werden sollen, müssen hier Hinweise auf drei wichtige Jahreszahlen für die digitale Rechtsgeschichte genügen, über die sich die Entwicklung und der Stand digitaler Methoden erschließen lassen:
Im Jahr 2016 veranstaltete die Zeitschrift Law & History Review eine Sondernummer zu Digitaler Geschichte, die Zeitschrift Rg – Rechtsgeschichte ein Forum zur Frage „Welche Forschungsergebnisse lassen Digital Humanities erwarten?” und auch im American Journal for Legal History erschien ein Beitrag „The Future of Digital Legal History: No Magic, No Silver Bullets” von Eric Nystrom und David Tanenhaus, der digitale Methoden in der Rechtsgeschichte nutzte. Im Jahr 2021 dann fand am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main eine virtuelle internationale Konferenz Digital Methods and Resources in Legal History statt. Aus auf dieser Konferenz angestoßenen Diskussionen ging im Jahr 2022 schließlich die Zeitschrift Journal for Digital Legal History hervor. Zum aktuellen Stand der digitalen Methoden in der Rechtsgeschichte bieten die an diesen Stellen verfügbaren Beiträge einen sehr guten Überblick. Welche Rolle zwei aktuelle Handbücher der Rechtsgeschichte – The Oxford Handbook of Legal History und The Oxford Handbook of European Legal History – digitalen Methoden und Ansätzen einräumen, wird in der Besprechung von Küsters et al. diskutiert.[114]
Die Rechtsgeschichte hat eine lange Tradition digitaler Forschung und quantitativer Methoden. Rechtstexte und juristische Dokumente waren unter den frühesten digital erschlossenen historischen Quellen, zum Teil gerade wegen ihres seriellen Charakters und des enormen Umfangs der entsprechenden Materialsammlungen.[115] Verglichen mit den jedoch oftmals eher isolierten Projekten dieser Tradition hat die Anzahl der Forschenden, die solche Methoden einsetzen, in den letzten 10 Jahren deutlich zugenommen, wie die Beiträge und die Resonanz einschlägiger Konferenzen und Workshops zeigen. Zugleich ist allerdings den eingangs genannten, aktuellen Diagnosen zuzustimmen, die digitalen Methoden nur eine randständige Rolle innerhalb der Disziplin zusprechen. Der Großteil der rechtsgeschichtlichen Publikationen in Monografien, Zeitschriften oder in Portalen wie SSRN weist den Einsatz digitaler Methoden nur ausnahmsweise auf. Einschlägige Sondernummern der etablierten Zeitschriften sowie die Einrichtung eines Preises für exzellente digitale Rechtsgeschichte durch einen Fachverband lassen jedoch auch erkennen, dass an digitaler Forschung durchaus ein Interesse besteht, und sei dieses nur strategisch oder wissenschaftspolitisch. Etwas anders verhält es sich sicherlich mit der Rolle digitaler Ressourcen, da die – zum Teil kommerziellen – Datenbanken, Bibliotheken und Editionen eine wichtige, wenn nicht sogar zentrale Bedeutung auch für die „analoge” rechtshistorische Forschung besitzen.[116]
Der hauptsächliche Austausch dieser seit jeher interdisziplinären „digitalen” Fachgemeinschaft findet unterdessen wohl weniger mit den Sozialwissenschaften und der Sozialgeschichte als mit den Sprach- und Literaturwissenschaften statt. Durch die Rezeption von aktuellen Methoden-Entwicklungen in diesen Feldern lässt sich hoffen, dass auch stärker textlich, narrativ oder gar literarisch orientierte Fragestellungen der Rechtsgeschichte operationalisiert und der digitalen Forschung zugänglich gemacht werden können. Neben hermeneutischen Studien werden so auch vermehrt digitale und computergestützte Explorationen und Auswertungen zu gewohnten ebenso wie zu neuen Fragestellungen treten.
Neben der Entfaltung dieser gleichsam bereits angelegten Entwicklung soll jedoch mit einem Ausblick geschlossen werden, dessen Fluchtlinien sich aktuell noch weniger abzeichnen. Denn es wäre sehr wünschenswert, dass auch die Verbindungen zu den rechtsinformatischen Feldern stärker aktiviert werden. Die Methoden letzterer zeichnen sich nämlich oft dadurch aus, dass sie genau die normativen bzw. obligatorischen, kontrafaktischen, subsumtiven, die performativen und die institutionellen Aspekte rechtlicher Praxis ins Zentrum der Modellierung und der Analysen rücken. Und dies sind zwar nicht die einzigen, aber doch wichtige Interessen der Rechtsgeschichte.
Nach dem Boom der oft als „LegalTech” bezeichneten juristischen Dienstleister scheint der Schwung dieser Entwicklungen auch zurück an die Universitäten und Forschungsinstitute zu gelangen, wo die ebenfalls auf eine lange (zum Teil sehr „akademische”) Tradition zurückblickende Rechtsinformatik wichtige Anstöße aus der Rückkopplung mit der Rechtspraxis erhält.[117] Die zahlreichen interdisziplinären Zentren und „Laboratorien” wie das Stanford Center for Legal Informatics (CodeX) (2006), das Library Innovation Lab of Harvard Law School (2009), das Legal Innovation & Technology Lab at Suffolk Law School (2018) oder zuletzt das Center for Legal Data Science der Universität Zürich (2022) zeugen von dieser Dynamik und sollten Einrichtungen sein, an denen sich auch für die Rechtsgeschichte spannende Gesprächspartner:innen finden lassen. So sollte es die Rechtsgeschichte wohl nicht unberührt lassen, wenn Methoden entwickelt werden, um die rhetorische (funktionale) Rolle von Textpassagen zu identifizieren, rechtliche Argumente, deontische Modalitäten, Ermessensspielräume und Delegationsverhältnisse, oder auch Ausnahmen, Befreiungen, Verzichtserklärungen von Rechtsregeln in großen Korpora automatisch erkennen zu können.[118]
Die Frage, was die rechtshistorische Forschung in entsprechende Kooperationen einbringen könnte, um dort als wertvoller Partner geschätzt zu werden, scheint vor diesem Hintergrund eine weitere Gestalt der die Disziplin seit jeher prägenden Frage zu sein, in welches Verhältnis sie sich zur aktuellen Rechtspraxis und deren wissenschaftlichen Durchdringung und Weiterbildung setzt.
Die folgende Literaturaufstellung ist nach Zeiträumen gruppiert und innerhalb der Gruppen alphabetisch sortiert.
Archivo Histórico de La Casa Edmoneda de México (1999): Catálogo. Agencia Española de Cooperación Internacional. Conaculta INAH y Fundación Historica Tavera. Software Dataware y Digibis. 1999. CD-ROM.
Bellomo, Barbara/La Via, Mariano (1999): Rivista Internazionale di Diritto Comune (I–IX). Ornamenti Bibliografici 1990–1998. v.1.0. Prima Edizione: primavera 1999, circa 7500 records. Il Cigno Galileo Galilei. Edizioni Informatiche. CD-ROM.
Cerdá y Ruiz-Funes, Joaquín/Coderch, Pablo Salvador (eds.) (1985): I Seminario de Historia del Derecho y Derecho Privado. Nuevas Técnicas de Investigación. Bellaterra.
Consiglio Nazionale Delle Ricerche (1994): FIURIS. Archivio Elettronico per l’interpretazione delle fonti giuridiche romane. Ufficio Pubblicazioni e Informazioni Scientifiche/Universitá di Roma „La Sapienza”. CD-ROM.
De Groot, A.J. (1980a): „Datenverarbeitung in der Rezeptionsgeschichte”, in: Miscellanea Consilii Magni ter gelegenheit van twintig jaar werkgroep Grote Raad van Mechelen, Amsterdam, S. 160–166.
De Groot, A.J. (1980b): „Datenverarbeitung bei der Rezeptionsgeschichte”, in: J.T. De Smidt (Hrsg.), Miscellanea Consilii Magni (Verzamelen en bewerken van de jurisprudentie van de Grote Raad. Nieuwe reeks. N°4), Amsterdam, S. 159–169.
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Dr. Andreas Wagner ist Digital Humanities Koordinator am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt „Die Schule von Salamanca" der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz.